Elternberatung

Elternberatung in meiner Praxis
in 1070 Wien

Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen bleibt das Kindeswohl oft auf der Strecke. Aus diesem Grund müssen Eltern nach Trennungen gemäß §95 Abs.1 AußStrG verpflichtend eine Elternberatung absolvieren. Zusätzlich biete ich Elternberatung nach §107 Abs.3 AußStrG bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen an.

Kindern nach der Trennung helfen

Selbst wenn auf die Scheidung kein Rosenkrieg folgt, stellen Trennungen eine große Belastung für Kinder dar. Durch meine langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit habe ich ein feines Gespür dafür entwickelt, wie die Kleinen mit Trennungsschmerz umgehen und welche praktischen und emotionalen Bedürfnisse in einer solchen Ausnahmesituation im Vordergrund stehen. Bei der Elternberatung suche ich gemeinsam mit Ihnen nach der bestmöglichen Lösung für Eltern und Kind.

Einzel- oder Familiensetting

Die Elternberatung in meiner Praxis in 1070 Wien kann einzeln, im Paar- oder Familiensetting durchgeführt werden. Dabei geht es um praktische Fragen (Wie können wir künftig miteinander in Kontakt bleiben? Wie lösen wir die Frage der Wohnsituation, finanzielle Probleme etc.?) ebenso wie um das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse, wobei das Kindeswohl besondere Priorität genießt. Rufen Sie mich an, um einen Termin dafür zu vereinbaren!